Ausbildungsende – was ist zu tun?

  • Das Ausbildungsende melden Sie mit der elektronischen Monatsmeldung über den Melde-Beleg 52 „Ende mit Prüfung“ oder 51 „Abbruch der Ausbildung“.
  • Hier werden auch die Ausbildungsvergütung für ein eventuell absolviertes 3. Lehrjahr beantragt und die bereits gewährten Urlaubstage aus dem laufenden Kalenderjahr mitgeteilt.
  • Wird der Arbeitnehmer nach der Ausbildung übernommen, melden Sie ihn als gewerblichen Arbeitnehmer oder Angestellten bei SOKA-BAU an. Am besten über die elektronische monatliche Meldung oder direkt im Arbeitgeber-Onlineservice.
  • Ihr Azubi wechselt nach Beendigung der Ausbildung in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis und hat noch Urlaub übrig? Dann benötigen wir von Ihnen auch eine Restanspruchsmeldung (RAMEL).