Kann ich eine RAMEL Meldung über den Arbeitgeber-Onlineservice abgeben?
Ja, es ist möglich eine Ramel-Meldung über den Arbeitgeber-Onlineservice abzugeben. Das geht so:
- Ein Klick auf die Kachel „Meldungsabgabe“ auf der Startseite
- Monat und Jahr eingeben, für welches die Meldung abgegeben wird
- Arbeitnehmer aus der Liste auswählen
- In der Mitarbeiterzeile auf den Button „Banknote“ neben dem Kalender klicken (siehe Bild)
Hier werden nun im ersten Beschäftigungsmonat des neuen Kalenderjahres die Urlaubsansprüche, die der Arbeitnehmer im Auslernjahr zum 31.12. des Vorjahres hatte (Tage und Geld // Achtung: ohne die Ansprüche aus dem Vorvorjahr zu berücksichtigen!), eingetragen.
Die Meldung wird einmalig zusätzlich zur Monatsmeldung abgegeben und dient dazu den Arbeitnehmer im Auslernjahr in die reguläre Urlaubsberechnung für gewerbliche Arbeitnehmer zu überführen.