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Wie melde ich einen Azubi an?

Wie melde ich einen Azubi an?

  • Sie reichen uns alle Unterlagen per Post oder E-Mail ein
    • eine Kopie des von der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) genehmigten Ausbildungsvertrages.
    • Die Angabe der Betriebskontonummer, unter der der Azubi in Zukunft abgerechnet wird
    • Der vollständig ausgefüllte und vom Azubi unterschriebene Ausbildungsvertrag
    • Zusatzvereinbarungen, wie zum Beispiel zu einem dualen Studium
  • Wir vergeben im Anschluss die Arbeitnehmernummer.

Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Daten des Auszubildenden in der Erstattungsübersicht sehen.

Wie kann ich die Erstattung der Ausbildungsvergütung beantragen?

Wie kann ich die Erstattung der Ausbildungsvergütung beantragen?

Sie können die Ihnen zustehenden Erstattungsansprüche

  1. mit Ihrer Monatsmeldung anfordern
  2. Oder Sie nutzen den Button „Beantragen“ in der jeweiligen Monatskachel
  • Durch Klick auf den Button „Beantragen“ öffnet sich ein Dialogfenster.
  • Tragen Sie die Höhe der von Ihnen ausgezahlten Ausbildungsvergütung ein
  • Abschließend übernehmen Sie die beantragten Ausbildungsvergütungen auch in Ihr Lohnsystem.

Nach erfolgreicher Beantragung können Sie den erstatteten Wert (gezahlte Ausbildungsvergütung + 20% Sozialaufwandsentschädigung) der Monatskachel entnehmen. Den erstatteten Wert sehen Sie auch auf der Unterseite „Meldungen“ im jeweiligen Meldemonat. Wurde eine Erstattung beantragt, ist die Monatskachel mit einem Haken gekennzeichnet. Im Vorjahr ist die jeweilige Monatskachel ausgegraut und mit einem Haken gekennzeichnet.

Erstattungsfähige Monate, die in der Zukunft liegen, können noch nicht beantragt werden. Die Kacheln sind ausgegraut.

Was muss ich bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses tun?

Ausbildungsende – was ist zu tun?

  • Das Ausbildungsende melden Sie mit der elektronischen Monatsmeldung über den Melde-Beleg 52 „Ende mit Prüfung“ oder 51 „Abbruch der Ausbildung“.
  • Hier werden auch die Ausbildungsvergütung für ein eventuell absolviertes 3. Lehrjahr beantragt und die bereits gewährten Urlaubstage aus dem laufenden Kalenderjahr mitgeteilt.
  • Wird der Arbeitnehmer nach der Ausbildung übernommen, melden Sie ihn als gewerblichen Arbeitnehmer oder Angestellten bei SOKA-BAU an. Am besten über die elektronische monatliche Meldung oder direkt im Arbeitgeber-Onlineservice.
  • Ihr Azubi wechselt nach Beendigung der Ausbildung in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis und hat noch Urlaub übrig? Dann benötigen wir von Ihnen auch eine Restanspruchsmeldung (RAMEL). 

Was sehe ich in der Erstattungsübersicht?

Was sehe ich in der Erstattungsübersicht?

Dort sehen Sie zu jedem gewerblichen oder technisch/kaufmännischen Auszubildenden,

  • die gewährte Ausbildungsvergütung insgesamt
  • das aktuelle Ausbildungsjahr
  • für welche Monate die Ausbildungsvergütung beantragt wurde.

Mit Klick auf den einzelnen Mitarbeiter sehen Sie die erstattungsfähigen Monate in den jeweiligen Ausbildungsjahren.

Wieso werden bei der Beantragung der Erstattung nicht alle Monatskacheln angezeigt?

Wieso werden bei der Beantragung der Erstattung nicht alle Monatskacheln angezeigt?

  • Die Monatskacheln sind erst ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf den neuen Arbeitgeber-Onlineservice aktiv.
  • Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie bereits für vergangene Monate eine Ausbildungsvergütung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundensupport-Team unter Tel. 0611 707 5001 oder service-kundencenter@soka-bau.de.

Auszubildende